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  • Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb 48 h.
  • Ein spezialisierter Anwalt bespricht Erfolgsaussichten und offene Fragen.

Kostenlose Deckungsanfrage / Kostenaufklärung

  • Prüfung Ihrer Police und Einholung einer Kostenübernahme bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. 
  • Ausführliche Kostenaufklärung falls keine Versicherung besteht oder diese nicht eintritt.

Auswertung der Behandlungsunterlagen

  • Einholung aller relevanten Behandlungsunterlagen sowie deren sorgfältige Auswertung.
  • Abgleich mit dem anerkannten Facharztstandard in Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachärzten.

Anspruchsbegründung und Durchsetzung

  • Spezialisierte Anwälte begründen Ihre Ansprüche fundiert, sodass Sie den höchstmöglichen Ausgleich für Ihre Schäden erhalten.
  • Professionelle außergerichtliche und – falls erforderlich – gerichtliche Vertretung zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte.
   |  Tel.: 089 206021 172

Die häufigsten Fälle im Medizinrecht

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Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachärzten

Die Beurteilung von Behandlungsfehlern ist ohne medizinisches Fachwissen kaum möglich. Deshalb arbeiten wir eng mit erfahrenen Fachärzten aus verschiedenen Bereichen zusammen.


Sie unterstützen uns dabei, medizinische Unterlagen richtig einzuordnen, komplexe Abläufe zu verstehen und zu prüfen, ob von dem üblichen medizinischen Standard abgewichen wurde.

Rechtsanwalt: Rechtliche Prüfung

  • Patientenakte anfordern und rechtlich prüfen
  • Einschätzung, ob bei der Behandlung ein Fehler passiert ist.
  • Berechnung des entstandenen Schadens.
  • Verhandlungen mit Ärzten, Kliniken und Versicherern
  • Klage erheben und Ansprüche vor Gericht durchsetzen

Arzt: Fachärztliche Prüfung

  • Überprüfung der Behandlungsunterlagen
  • Bewertung, ob medizinische Behandlung richtig war
  • Beurteilung, ob und wie der Schaden mit der Behandlung zusammenhängt, und wie sich der Gesundheitszustand voraussichtlich entwickelt.
  • Prüfung medizinischer Gutachten
  • Ärztliche Beratung und Begleitung in Gerichtsverfahren

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  • Überprüfung der Behandlungsunterlagen
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Was sagen unsere Mandanten?

Nichts sagt mehr über unsere Arbeit aus als die Stimmen unserer Mandanten. Lesen Sie selbst, wie Betroffene die Begleitung durch unsere Kanzlei erlebt haben.

Frau Brockhaus ist eine herausragende Rechtsanwältin im Bereich Medizinrecht! Sie hat mich äußerst kompetent, engagiert und verständnisvoll beraten. Besonders beeindruckt hat mich ihre Fachkenntnis und die ruhige, strukturierte Art mir den komplexen Sachverhalt zu erklären. Ich hab mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Dank ihrer Unterstützung konnte mein Anliegen erfolgreich geklärt werden. Vielen Dank für den hervorragenden persönlichen Einsatz!

Renate Furthlanger

Medizinrechtsfall

Ich habe die Kanzlei Brockhaus in einer sehr schwierigen Zeit kennengelernt, nachdem bei meinem Kind ein Geburtsschaden festgestellt wurde. Von Anfang an fühlte ich mich dort ernst genommen und gut aufgehoben. Die Anwältin hat mir alles verständlich erklärt und war jederzeit erreichbar, wenn ich Fragen hatte. Besonders beeindruckt hat mich die Mischung aus Fachwissen und Menschlichkeit – das findet man nicht oft. Dank der Unterstützung der Kanzlei konnte ich endlich etwas Ruhe und Klarheit in diese schwere Situation bringen. Ich bin wirklich dankbar und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.

Sabine G.

Medizinrechtsfall

Ich kann Frau Brockhaus nicht genug loben.
Sie hat sich unglaublich einfühlsam und professionell um meinen Fall gekümmert!
Ich habe 4 verschiedenen Kanzleien verglichen und Frau Brockhaus sich schon in der Erstberatung von allen anderen abgehoben und auf ganzer Linie überzeugt.
Wir haben gemeinsam eine Entschädigung erzielt, die ich mir kaum hätte erträumen können.
Vielen Dank noch mal!!

Ute Müller

Medizinrechtsfall

Ich bin der Kanzlei zutiefst dankbar – sie haben in meinem Arzthaftungsfall nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich Außergewöhnliches geleistet. Das erzielte Ergebnis war einfach überragend.

Frederick Maasberg

Medizinrechtsfall

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Schadensfälle

Geburtsschaden

Führt ein Fehler während der Schwangerschaft, der Geburt oder in der Neugeborenenversorgung zu gesundheitlichen Schäden, können sowohl Ihrem Kind als auch Ihnen als Mutter umfassende Ansprüche zustehen.

Häufige Fehler in der Geburtshilfe:

  • Übersehene kindliche Notsignale im Herzton-Wehenschreiber
  • Verspätete Entscheidung zum Kaiserschnitt trotz eindeutiger Gefahrenlage
  • Fehleinschätzung von Risikoschwangerschaften oder Geburtskomplikationen
  • Unsachgemäße Anwendung von Geburtszange oder Saugglocke
  • Nichtbehandlung von Infektionen oder Blutungen

Ihre Ansprüche nach einem Geburtsschaden:

Für Ihr Kind umfasst dies Schmerzensgeld sowie Schadensersatz für alle lebenslangen Folgen – etwa für Therapien, Hilfsmittel, Pflege, behindertengerechte Anpassungen der Wohnung und den Mehrbedarf im Alltag. Auch ein Verdienstausfall der Eltern, die aufgrund der Beeinträchtigung zusätzliche Betreuungsleistungen erbringen müssen, ist ersatzfähig. In schweren Fällen erreichen wir regelmäßig Entschädigungen im siebenstelligen Bereich.


Auch Sie als Mutter haben Ansprüche, wenn Sie durch den Behandlungsfehler körperliche oder seelische Schäden erlitten haben – etwa durch Geburtsverletzungen, operative Komplikationen, traumatische Geburtserlebnisse oder eine fehlerhafte Nachsorge. Ihnen stehen Schmerzensgeld sowie Schadensersatz zu, beispielsweise für Behandlungs- und Therapiekosten, Verdienstausfall oder einen durch den Schaden verursachten Mehrbedarf.

Schützen Sie Ihre eigene und die Zukunft Ihres Kindes. Wir prüfen kostenlos, ob ein Behandlungsfehler vorliegt – und setzen durch, was Ihnen rechtlich zusteht

Geburtsschaden

Führt ein Fehler während der Schwangerschaft, der Geburt oder in der Neugeborenenversorgung zu gesundheitlichen Schäden, können sowohl Ihrem Kind als auch Ihnen als Mutter umfassende Ansprüche zustehen.

Häufige Fehler in der Geburtshilfe:

  • Übersehene kindliche Notsignale im Herzton-Wehenschreiber
  • Verspätete Entscheidung zum Kaiserschnitt trotz eindeutiger Gefahrenlage
  • Fehleinschätzung von Risikoschwangerschaften oder Geburtskomplikationen
  • Unsachgemäße Anwendung von Geburtszange oder Saugglocke
  • Nichtbehandlung von Infektionen oder Blutungen

Ihre Ansprüche nach einem Geburtsschaden:

Für Ihr Kind umfasst dies Schmerzensgeld sowie Schadensersatz für alle lebenslangen Folgen – etwa für Therapien, Hilfsmittel, Pflege, behindertengerechte Anpassungen der Wohnung und den Mehrbedarf im Alltag. Auch ein Verdienstausfall der Eltern, die aufgrund der Beeinträchtigung zusätzliche Betreuungsleistungen erbringen müssen, ist ersatzfähig. In schweren Fällen erreichen wir regelmäßig Entschädigungen im siebenstelligen Bereich.


Auch Sie als Mutter haben Ansprüche, wenn Sie durch den Behandlungsfehler körperliche oder seelische Schäden erlitten haben – etwa durch Geburtsverletzungen, operative Komplikationen, traumatische Geburtserlebnisse oder eine fehlerhafte Nachsorge. Ihnen stehen Schmerzensgeld sowie Schadensersatz zu, beispielsweise für Behandlungs- und Therapiekosten, Verdienstausfall oder einen durch den Schaden verursachten Mehrbedarf.

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Verspätete Krebsdiagnose

Eine verspätete Diagnose oder ein verzögerter Therapiebeginn können die Heilungschancen erheblich verschlechtern. Studien zeigen: Bereits eine vierwöchige Verzögerung der Krebsbehandlung kann das Sterberisiko je nach Tumorart um rund 6–13 % erhöhen. Je länger Diagnose und Therapie hinausgezögert werden, desto ungünstiger wird die Prognose. Häufig beruhen diese Verzögerungen auf vermeidbaren ärztlichen Versäumnissen – genau diese decken wir auf und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Häufige Fehler in der Krebsdiagnostik:


  • Unterlassene Befunderhebung: Notwendige Untersuchungen (z. B. Bildgebung, Labor, Biopsie) werden nicht veranlasst.
  • Fehlinterpretation von Befunden: Auffälligkeiten werden übersehen oder falsch bewertet
  • Ignorierte Warnsignale: Symptome werden nicht ernst genommen oder fehlgedeutet.
  • Verspätete Überweisung: Weiterleitung an Onkologen oder Spezialisten erfolgt zu spät.
  • Verzögerte Befundmitteilung: Wichtige Ergebnisse werden nicht zeitnah an den Patienten weitergegeben.

Ihre Ansprüche bei verspäteter Krebsdiagnose:

Bei einem nachweisbaren ärztlichen Behandlungsfehler können Ihnen verschiedene Ansprüche zustehen. Dazu gehört ein Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. Zudem können Sie Schadensersatz verlangen – unter anderem für Verdienstausfall, Behandlungs- und Therapiekosten sowie weitere finanzielle Nachteile. Führen die Folgen des Fehlers zu dauerhaften Einschränkungen, umfasst der ersatzfähige Schaden auch den Mehrbedarf, etwa für künftige Pflege-, Betreuungs- oder Unterstützungsleistungen.

Jeder verlorene Monat zählt. Lassen Sie uns prüfen, ob eine frühere Diagnose Ihre Heilungschancen verbessert hätte.

Kostenlos und vertraulich.

Verspätete Krebsdiagnose

Eine verspätete Diagnose oder ein verzögerter Therapiebeginn können die Heilungschancen erheblich verschlechtern. Studien zeigen: Bereits eine vierwöchige Verzögerung der Krebsbehandlung kann das Sterberisiko je nach Tumorart um rund 6–13 % erhöhen. Je länger Diagnose und Therapie hinausgezögert werden, desto ungünstiger wird die Prognose. Häufig beruhen diese Verzögerungen auf vermeidbaren ärztlichen Versäumnissen – genau diese decken wir auf und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Häufige Fehler in der Krebsdiagnostik:


  • Unterlassene Befunderhebung: Notwendige Untersuchungen (z. B. Bildgebung, Labor, Biopsie) werden nicht veranlasst.
  • Fehlinterpretation von Befunden: Auffälligkeiten werden übersehen oder falsch bewertet
  • Ignorierte Warnsignale: Symptome werden nicht ernst genommen oder fehlgedeutet.
  • Verspätete Überweisung: Weiterleitung an Onkologen oder Spezialisten erfolgt zu spät.
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Ihre Ansprüche bei verspäteter Krebsdiagnose:

Bei einem nachweisbaren ärztlichen Behandlungsfehler können Ihnen verschiedene Ansprüche zustehen. Dazu gehört ein Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. Zudem können Sie Schadensersatz verlangen – unter anderem für Verdienstausfall, Behandlungs- und Therapiekosten sowie weitere finanzielle Nachteile. Führen die Folgen des Fehlers zu dauerhaften Einschränkungen, umfasst der ersatzfähige Schaden auch den Mehrbedarf, etwa für künftige Pflege-, Betreuungs- oder Unterstützungsleistungen.

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Wurden ausreichend Befunde erhoben?

War die Diagnostik richtig?

Wurden Leitlinien eingehalten?

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Operationsfehler / Lagerungsfehler während der Operation

Eine Operation birgt immer Risiken – doch ärztliche Fehler dürfen nicht dazugehören. Tatsächlich entfallen 34% aller Behandlungsfehlervorwürfe auf chirurgische Eingriffe, womit Operationsfehler die häufigste Fehlerquelle im deutschen Gesundheitssystem sind. Die Folgen reichen von Infektionen über Nervenschäden bis zu bleibenden Behinderungen.

Häufige Operationsfehler:

  • Falsche Operationsmethode oder ungeeignetes Verfahren gewählt
  • Verwechslung von Körperseiten oder Patienten (sog. "Never Events")
  • Im Körper vergessene Instrumente oder Tupfer nach dem Eingriff
  • Verletzung von Organen, Nerven oder Blutgefäßen während der OP
  • Mangelhafte Nachsorge und unzureichende postoperative Überwachung
  • Unterlassene Aufklärung über Risiken und Behandlungsalternativen

Typische Fehler bei der OP-Lagerung

  • Unzureichende Polsterung: Druckstellen, Nervenkompression oder Gewebeschäden durch fehlende Schutzmaßnahmen.
  • Fehlerhafte Positionierung: Falsche Arm-, Bein- oder Kopfhaltung führt zu Nerven- oder Gefäßverletzungen.
  • Zu lange Lagerungsdauer ohne Kontrolle: Vital wichtige Bereiche (z. B. Nervenbahnen) werden während langer Eingriffe nicht überwacht.
  • Nichtbeachtung individueller Risiken: Vorerkrankungen, Übergewicht, neurologische Vorschäden oder Gefäßerkrankungen werden bei der Lagerung nicht berücksichtigt.

Ihre Ansprüche nach einem Operationsfehler:

Wurde ein vermeidbarer Behandlungs- oder Lagerungsfehler begangen, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. Zudem können Schadensersatzansprüche bestehen – etwa für notwendige Folgebehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verdienstausfall oder einen erhöhten Pflege- und Unterstützungsbedarf bei dauerhaften Einschränkungen. Entscheidend ist der medizinische Nachweis: Hätte die Operation oder Behandlung bei korrekter Durchführung zu einem besseren Ergebnis geführt?

Anhaltende Beschwerden nach der OP? Wir decken auf, ob ein vermeidbarer Fehler vorliegt – und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Operationsfehler / Lagerungsfehler während der Operation

Eine Operation birgt immer Risiken – doch ärztliche Fehler dürfen nicht dazugehören. Tatsächlich entfallen 34% aller Behandlungsfehlervorwürfe auf chirurgische Eingriffe, womit Operationsfehler die häufigste Fehlerquelle im deutschen Gesundheitssystem sind. Die Folgen reichen von Infektionen über Nervenschäden bis zu bleibenden Behinderungen.

Häufige Operationsfehler:

  • Falsche Operationsmethode oder ungeeignetes Verfahren gewählt
  • Verwechslung von Körperseiten oder Patienten (sog. "Never Events")
  • Im Körper vergessene Instrumente oder Tupfer nach dem Eingriff
  • Verletzung von Organen, Nerven oder Blutgefäßen während der OP
  • Mangelhafte Nachsorge und unzureichende postoperative Überwachung
  • Unterlassene Aufklärung über Risiken und Behandlungsalternativen

Typische Fehler bei der OP-Lagerung

  • Unzureichende Polsterung: Druckstellen, Nervenkompression oder Gewebeschäden durch fehlende Schutzmaßnahmen.
  • Fehlerhafte Positionierung: Falsche Arm-, Bein- oder Kopfhaltung führt zu Nerven- oder Gefäßverletzungen.
  • Zu lange Lagerungsdauer ohne Kontrolle: Vital wichtige Bereiche (z. B. Nervenbahnen) werden während langer Eingriffe nicht überwacht.
  • Nichtbeachtung individueller Risiken: Vorerkrankungen, Übergewicht, neurologische Vorschäden oder Gefäßerkrankungen werden bei der Lagerung nicht berücksichtigt.

Ihre Ansprüche nach einem Operationsfehler:

Wurde ein vermeidbarer Behandlungs- oder Lagerungsfehler begangen, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. Zudem können Schadensersatzansprüche bestehen – etwa für notwendige Folgebehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verdienstausfall oder einen erhöhten Pflege- und Unterstützungsbedarf bei dauerhaften Einschränkungen. Entscheidend ist der medizinische Nachweis: Hätte die Operation oder Behandlung bei korrekter Durchführung zu einem besseren Ergebnis geführt?

Anhaltende Beschwerden nach der OP? Wir decken auf, ob ein vermeidbarer Fehler vorliegt – und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Infektionen und Sepsis

Postoperative Infektionen oder eine Sepsis zählen zu den gefährlichsten Komplikationen medizinischer Eingriffe. Gelangen Keime in die Wunde oder den Körper, kann dies zu schweren Entzündungen, Organversagen oder lebensbedrohlichen Zuständen führen. Viele dieser Infektionen wären durch korrekte Hygiene- und Überwachungsmaßnahmen vermeidbar gewesen. Die Ursachen liegen häufig in behandlungsfehlerhaften Abläufen oder organisatorischen Mängeln – genau diese prüfen wir medizinisch und setzen Ihre Ansprüche juristisch durch.

Häufige Fehler bei Sepsis und Infektionen:

  • Unzureichende Hygiene: Fehler bei Sterilisation, Desinfektion oder Verwendung kontaminierter Materialien.
  • Fehlerhafte Wundversorgung: Wunden werden nicht sachgerecht gereinigt, versorgt oder kontrolliert.
  • Verspätete Erkennung von Infektzeichen: Fieber, Rötung, Schwellung oder Sekretbildung werden nicht rechtzeitig bemerkt oder ernst genommen.
  • Unterlassene Diagnostik: Kein Abstrich, keine Laborwerte, keine Bildgebung – trotz klarer Verdachtsmomente.
  • Unzureichende oder verspätete Therapie: Antibiotika werden zu spät oder falsch gewählt; notwendige operative Sanierungen bleiben aus.

Ihre Ansprüche nach verzögerter Sepsis-Behandlung:

Führt eine vermeidbare Infektion oder Sepsis zu gesundheitlichen Schäden, können Ihnen Ansprüche auf Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen zustehen. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, etwa für zusätzliche Krankenhausaufenthalte, Folgeoperationen, medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Verdienstausfall, wenn Sie aufgrund der Komplikation arbeitsunfähig wurden. Bleiben dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen zurück – beispielsweise Funktionsverluste, Amputationen oder chronische Entzündungen – umfasst der ersatzfähige Schaden zudem einen Mehrbedarf, darunter künftige Pflege-, Therapie- oder Unterstützungsleistungen.

Bei Sepsis oder einem Infekt zählt jede Minute. Wurde dies zu spät erkannt? Wir prüfen Ihren Fall – vertraulich und mit medizinischer Expertise.

Infektionen und Sepsis

Postoperative Infektionen oder eine Sepsis zählen zu den gefährlichsten Komplikationen medizinischer Eingriffe. Gelangen Keime in die Wunde oder den Körper, kann dies zu schweren Entzündungen, Organversagen oder lebensbedrohlichen Zuständen führen. Viele dieser Infektionen wären durch korrekte Hygiene- und Überwachungsmaßnahmen vermeidbar gewesen. Die Ursachen liegen häufig in behandlungsfehlerhaften Abläufen oder organisatorischen Mängeln – genau diese prüfen wir medizinisch und setzen Ihre Ansprüche juristisch durch.

Häufige Fehler bei Sepsis und Infektionen:

  • Unzureichende Hygiene: Fehler bei Sterilisation, Desinfektion oder Verwendung kontaminierter Materialien.
  • Fehlerhafte Wundversorgung: Wunden werden nicht sachgerecht gereinigt, versorgt oder kontrolliert.
  • Verspätete Erkennung von Infektzeichen: Fieber, Rötung, Schwellung oder Sekretbildung werden nicht rechtzeitig bemerkt oder ernst genommen.
  • Unterlassene Diagnostik: Kein Abstrich, keine Laborwerte, keine Bildgebung – trotz klarer Verdachtsmomente.
  • Unzureichende oder verspätete Therapie: Antibiotika werden zu spät oder falsch gewählt; notwendige operative Sanierungen bleiben aus.

Ihre Ansprüche nach verzögerter Sepsis-Behandlung:

Führt eine vermeidbare Infektion oder Sepsis zu gesundheitlichen Schäden, können Ihnen Ansprüche auf Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen zustehen. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, etwa für zusätzliche Krankenhausaufenthalte, Folgeoperationen, medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Verdienstausfall, wenn Sie aufgrund der Komplikation arbeitsunfähig wurden. Bleiben dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen zurück – beispielsweise Funktionsverluste, Amputationen oder chronische Entzündungen – umfasst der ersatzfähige Schaden zudem einen Mehrbedarf, darunter künftige Pflege-, Therapie- oder Unterstützungsleistungen.

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Wurden Sie richtig behandlet? Wir Prüfen!

War die gewählte Behandlung leitliniengerecht?

Wurde die OP-Technik fachgerecht angewendet?

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Mit über 100 erfolgreich vertretenen Fällen sichern wir Ihre Ansprüche.

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Fehlerhafte ästhetische Behandlung

Ästhetische Behandlungen und Schönheitsoperationen sollen das Wohlbefinden steigern – doch werden sie fehlerhaft durchgeführt, können sie zu dauerhaften Schmerzen, sichtbaren Narben, Verunstaltungen oder funktionellen Beeinträchtigungen führen. Viele dieser Schäden wären durch eine sorgfältige Aufklärung, richtige Indikationsstellung und fachgerechte Durchführung vermeidbar gewesen.

Typische Fehler in der ästhetischen Medizin

  • Fehlerhafte OP-Technik: Unsaubere Schnittführung, falsche Implantatpositionierung, unzureichende Gewebebehandlung.
  • Komplikationen durch mangelnde Hygiene: Infektionen, Abszesse oder Wundheilungsstörungen.
  • Unzureichende oder fehlerhafte Aufklärung: Risiken, Alternativen oder realistische Ergebnisse werden nicht vermittelt. Bei ästhetischen Eingriffen verlangt die Rechtsprechung eine „schonungslose Aufklärung“.
  • Überkorrekturen oder Unterkorrekturen: Ergebnis entspricht nicht medizinischen Standards oder verfehlt das Behandlungsziel.
  • Mangelhafte Nachsorge: Komplikationen wie Hämatome, Serome oder Implantatverschiebungen werden nicht rechtzeitig erkannt oder behandelt.

Ihre möglichen Ansprüche

Führt eine fehlerhafte ästhetische Behandlung zu gesundheitlichen oder dauerhaften ästhetischen Schäden, können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld für körperliche und psychische Beeinträchtigungen haben. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche in Betracht – etwa für Korrekturoperationen, medizinische Behandlungen, Therapiekosten, Fahrtkosten oder Verdienstausfall, wenn Sie infolge des Fehlers arbeitsunfähig oder in Ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind. Bleiben dauerhafte Narben, Asymmetrien, Sensibilitätsstörungen oder funktionelle Einschränkungen zurück, umfasst der ersatzfähige Schaden zudem einen Mehrbedarf, beispielsweise für künftige medizinische Eingriffe, ästhetische Korrekturen, Therapien oder Pflege- und Unterstützungsleistungen.

Anhaltende Beschwerden nach der OP? Wir decken auf, ob ein vermeidbarer Fehler vorliegt – und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Fehlerhafte ästhetische Behandlung

Ästhetische Behandlungen und Schönheitsoperationen sollen das Wohlbefinden steigern – doch werden sie fehlerhaft durchgeführt, können sie zu dauerhaften Schmerzen, sichtbaren Narben, Verunstaltungen oder funktionellen Beeinträchtigungen führen. Viele dieser Schäden wären durch eine sorgfältige Aufklärung, richtige Indikationsstellung und fachgerechte Durchführung vermeidbar gewesen.

Typische Fehler in der ästhetischen Medizin

  • Fehlerhafte OP-Technik: Unsaubere Schnittführung, falsche Implantatpositionierung, unzureichende Gewebebehandlung.
  • Komplikationen durch mangelnde Hygiene: Infektionen, Abszesse oder Wundheilungsstörungen.
  • Unzureichende oder fehlerhafte Aufklärung: Risiken, Alternativen oder realistische Ergebnisse werden nicht vermittelt. Bei ästhetischen Eingriffen verlangt die Rechtsprechung eine „schonungslose Aufklärung“.
  • Überkorrekturen oder Unterkorrekturen: Ergebnis entspricht nicht medizinischen Standards oder verfehlt das Behandlungsziel.
  • Mangelhafte Nachsorge: Komplikationen wie Hämatome, Serome oder Implantatverschiebungen werden nicht rechtzeitig erkannt oder behandelt.

Ihre möglichen Ansprüche

Führt eine fehlerhafte ästhetische Behandlung zu gesundheitlichen oder dauerhaften ästhetischen Schäden, können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld für körperliche und psychische Beeinträchtigungen haben. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche in Betracht – etwa für Korrekturoperationen, medizinische Behandlungen, Therapiekosten, Fahrtkosten oder Verdienstausfall, wenn Sie infolge des Fehlers arbeitsunfähig oder in Ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind. Bleiben dauerhafte Narben, Asymmetrien, Sensibilitätsstörungen oder funktionelle Einschränkungen zurück, umfasst der ersatzfähige Schaden zudem einen Mehrbedarf, beispielsweise für künftige medizinische Eingriffe, ästhetische Korrekturen, Therapien oder Pflege- und Unterstützungsleistungen.

Anhaltende Beschwerden nach der OP? Wir decken auf, ob ein vermeidbarer Fehler vorliegt – und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Medikationsfehler

Eine falsche Dosierung, ein ungeeignetes Präparat oder gefährliche Wechselwirkungen können zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden, Organversagen oder sogar lebensbedrohlichen Situationen führen. Viele dieser Fehler wären bei sorgfältiger Prüfung und Kontrolle vermeidbar gewesen. Die Ursachen liegen häufig in unzureichender Anamnese, fehlender Abstimmung im Behandlungsteam oder fehlerhaften ärztlichen Entscheidungen – genau diese prüfen wir medizinisch und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Häufige Medikationsfehler:

  • Falsche Dosierung: Zu hohe oder zu niedrige Dosierung führt zu Vergiftungen, Nebenwirkungen oder fehlender Wirksamkeit.
  • Falsches Medikament: Verwechslungen oder Verordnungen ohne Indikation.
  • Gefährliche Wechselwirkungen: Unverträgliche Kombinationen werden nicht erkannt oder beachtet.
  • Unterlassene Risikoabklärung: Allergien, Vorerkrankungen oder Nieren- /Leberfunktionen bleiben unberücksichtigt.
  • Fehler bei der Verabreichung: Präparate werden falsch oder an falscher Stelle injiziert, Infusionen nicht korrekt überwacht.
  • Fehlende Aufklärung: Risiken, Nebenwirkungen oder notwendige Kontrollen werden dem Patienten nicht mitgeteilt.

Ihre Ansprüche bei Medikationsfehlern:

Führt ein Medikationsfehler zu gesundheitlichen Schäden, stehen Ihnen Ansprüche auf Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen zu. Zudem können Schadensersatzansprüche entstehen – etwa für zusätzliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen, Fahrtkosten oder Verdienstausfall, wenn Sie infolge des Fehlers arbeitsunfähig oder in Ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind. Bleiben dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen, Organfunktionsstörungen oder chronische Beschwerden zurück, umfasst der ersatzfähige Schaden außerdem einen Mehrbedarf, etwa für künftige

Falsches Medikament, falsche Dosierung?

Wir prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt – kostenlos und mit pharmakologischer Fachexpertise.

Medikationsfehler

Eine falsche Dosierung, ein ungeeignetes Präparat oder gefährliche Wechselwirkungen können zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden, Organversagen oder sogar lebensbedrohlichen Situationen führen. Viele dieser Fehler wären bei sorgfältiger Prüfung und Kontrolle vermeidbar gewesen. Die Ursachen liegen häufig in unzureichender Anamnese, fehlender Abstimmung im Behandlungsteam oder fehlerhaften ärztlichen Entscheidungen – genau diese prüfen wir medizinisch und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Häufige Medikationsfehler:

  • Falsche Dosierung: Zu hohe oder zu niedrige Dosierung führt zu Vergiftungen, Nebenwirkungen oder fehlender Wirksamkeit.
  • Falsches Medikament: Verwechslungen oder Verordnungen ohne Indikation.
  • Gefährliche Wechselwirkungen: Unverträgliche Kombinationen werden nicht erkannt oder beachtet.
  • Unterlassene Risikoabklärung: Allergien, Vorerkrankungen oder Nieren- /Leberfunktionen bleiben unberücksichtigt.
  • Fehler bei der Verabreichung: Präparate werden falsch oder an falscher Stelle injiziert, Infusionen nicht korrekt überwacht.
  • Fehlende Aufklärung: Risiken, Nebenwirkungen oder notwendige Kontrollen werden dem Patienten nicht mitgeteilt.

Ihre Ansprüche bei Medikationsfehlern:

Führt ein Medikationsfehler zu gesundheitlichen Schäden, stehen Ihnen Ansprüche auf Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen zu. Zudem können Schadensersatzansprüche entstehen – etwa für zusätzliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen, Fahrtkosten oder Verdienstausfall, wenn Sie infolge des Fehlers arbeitsunfähig oder in Ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind. Bleiben dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen, Organfunktionsstörungen oder chronische Beschwerden zurück, umfasst der ersatzfähige Schaden außerdem einen Mehrbedarf, etwa für künftige

Falsches Medikament, falsche Dosierung?

Wir prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt – kostenlos und mit pharmakologischer Fachexpertise.

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Orthopädische Fehler

Orthopädische Eingriffe gehören zu den häufigsten Operationen in Deutschland – und damit auch zu den häufigsten Fehlerquellen. Allein bei Hüft- und Kniegelenksoperationen werden jährlich über 400.000 Eingriffe durchgeführt. Die Gutachterkommissionen bestätigen regelmäßig:

Orthopädie und Unfallchirurgie gehören zu den Spitzenreitern bei Behandlungsfehlervorwürfen. Fehlerhafte Prothesen-Implantationen, unsachgemäße Operationstechniken oder unterlassene Nachsorge können zu lebenslangen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führen.

Häufige orthopädische Behandlungsfehler:

  • Befunderhebungsfehler: Notwendige Röntgen-, MRT- oder CT-Untersuchungen werden nicht veranlasst.
  • Fehlinterpretation von Bildbefunden: Frakturen, Risse oder strukturelle Schäden werden übersehen oder falsch bewertet.
  • Fehlerhafte operative Versorgung: Schrauben, Platten oder Prothesen werden falsch positioniert oder nicht ausreichend fixiert.
  • Unterlassene Nachsorge: Fehlende Kontrolle von Heilverläufen, ausbleibende Reaktionen auf Komplikationen oder Fehlstellungen.
  • Nicht erkannte Komplikationen: Infektionen, Implantatlockerungen oder Durchblutungsstörungen bleiben unbehandelt.
  • Unpassende Therapieentscheidungen: Konservative Behandlung, obwohl eine Operation zwingend erforderlich gewesen wäre – oder umgekehrt

Ihre Ansprüche nach orthopädischen Fehlern:

Führt ein orthopädischer Behandlungsfehler zu gesundheitlichen Schäden, können Ihnen Schmerzensgeldansprüche für körperliche und psychische Beeinträchtigungen zustehen. Außerdem kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, insbesondere für medizinische Behandlungen, Physiotherapie, Rehabilitationsmaßnahmen und Verdienstausfall, wenn Sie aufgrund des Fehlers in Ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. Bleiben dauerhafte Bewegungseinschränkungen, Fehlstellungen oder chronische Schmerzen zurück, umfasst der ersatzfähige Schaden zudem einen Mehrbedarf, zum Beispiel für künftige Therapie-, Pflege- oder Unterstützungsleistungen.

Chronische Schmerzen nach Gelenkoperation? Wir decken

Prothesenfehler und OP-Mängel auf – und setzen Ihre Ansprüche durch. Kostenlos prüfen lassen.

Orthopädische Fehler

Orthopädische Eingriffe gehören zu den häufigsten Operationen in Deutschland – und damit auch zu den häufigsten Fehlerquellen. Allein bei Hüft- und Kniegelenksoperationen werden jährlich über 400.000 Eingriffe durchgeführt. Die Gutachterkommissionen bestätigen regelmäßig:

Orthopädie und Unfallchirurgie gehören zu den Spitzenreitern bei Behandlungsfehlervorwürfen. Fehlerhafte Prothesen-Implantationen, unsachgemäße Operationstechniken oder unterlassene Nachsorge können zu lebenslangen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führen.

Häufige orthopädische Behandlungsfehler:

  • Befunderhebungsfehler: Notwendige Röntgen-, MRT- oder CT-Untersuchungen werden nicht veranlasst.
  • Fehlinterpretation von Bildbefunden: Frakturen, Risse oder strukturelle Schäden werden übersehen oder falsch bewertet.
  • Fehlerhafte operative Versorgung: Schrauben, Platten oder Prothesen werden falsch positioniert oder nicht ausreichend fixiert.
  • Unterlassene Nachsorge: Fehlende Kontrolle von Heilverläufen, ausbleibende Reaktionen auf Komplikationen oder Fehlstellungen.
  • Nicht erkannte Komplikationen: Infektionen, Implantatlockerungen oder Durchblutungsstörungen bleiben unbehandelt.
  • Unpassende Therapieentscheidungen: Konservative Behandlung, obwohl eine Operation zwingend erforderlich gewesen wäre – oder umgekehrt

Ihre Ansprüche nach orthopädischen Fehlern:

Führt ein orthopädischer Behandlungsfehler zu gesundheitlichen Schäden, können Ihnen Schmerzensgeldansprüche für körperliche und psychische Beeinträchtigungen zustehen. Außerdem kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, insbesondere für medizinische Behandlungen, Physiotherapie, Rehabilitationsmaßnahmen und Verdienstausfall, wenn Sie aufgrund des Fehlers in Ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. Bleiben dauerhafte Bewegungseinschränkungen, Fehlstellungen oder chronische Schmerzen zurück, umfasst der ersatzfähige Schaden zudem einen Mehrbedarf, zum Beispiel für künftige Therapie-, Pflege- oder Unterstützungsleistungen.

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