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Medizinrecht München

Schadensersatz & Schmerzensgeld nach Behandlungsfehlern

Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann schwerwiegende Folgen haben – von körperlichen und seelischen Belastungen bis hin zu erheblichen finanziellen Einbußen. Betroffene haben Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht und Arzthaftung in München prüfen wir Ihre Ansprüche umfassend und setzen sie gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen konsequent durch – außergerichtlich und vor Gericht.

Schmerzensgeld nach Behandlungsfehlern

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht, wenn Patienten durch Behandlungsfehler oder ärztliche Pflichtverletzungen erhebliche körperliche oder seelische Schäden erleiden. Das Schmerzensgeld hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Doppelfunktion:

„Das Schmerzensgeld dient dem Ausgleich für erlittene immaterielle Schäden sowie der Genugtuung für das dem Geschädigten zugefügte Leid.“

Wir ermitteln die Höhe des Schmerzensgeldes nach Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Schmerzen, Einschränkungen im Alltag und dauerhaften Folgen – mit dem Ziel, für Sie den höchstmöglichen Betrag durchzusetzen.

Erwerbsschaden – Ihr Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Ein Behandlungsfehler kann zur Arbeitsunfähigkeit führen. Der dadurch entstehende Verdienstausfall ist als Erwerbsschaden ersatzfähig.

Dazu zählen:

  • aktueller Verdienstausfall
  • zukünftige Gehaltseinbußen
  • verminderte Rentenansprüche
  • verpasste Karrieremöglichkeiten

Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die tatsächlichen Einbußen und setzen Ihre Ansprüche durch.

Haushaltsführungsschaden bei Behandlungsfehler

Wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Ihren Haushalt nicht mehr führen können, entsteht ein Haushaltsführungsschaden – unabhängig davon, ob Sie tatsächlich eine Hilfe beschäftigen. 

Erfasst werden z. B.:

  • Reinigung und Pflege der Wohnung
  • Einkaufen und Essenszubereitung
  • Kinderbetreuung und Organisation des Haushalts

Wir setzen Ihren Anspruch auf Haushaltsführungsschaden konsequent durch – außergerichtlich und vor Gericht.

Weitere materielle Schäden nach Behandlungsfehlern

Neben Schmerzensgeld, Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden können weitere Kosten ersetzt werden, darunter:


  • Behandlungskosten (Folge-OPs, Medikamente, Reha)
  • Pflege- und Umbaukosten

Wir prüfen Ihre individuellen Kostenpositionen und setzen durch, dass Sie den höchstmöglichen Ersatz erhalten.

Hinterbliebenengeld nach einem Todesfall durch Behandlungsfehler

Seit 2017 haben Angehörige nach § 844 Abs. 3 BGB Anspruch auf Hinterbliebenengeld, wenn ein naher Verwandter infolge eines Behandlungsfehlers verstirbt. 

  • Anspruchsberechtigte: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern
  • Grundlage: seelisches Leid durch den Verlust eines nahestehenden Menschen
  • Höhe: abhängig von Nähe der Beziehung, Umständen des Todesfalls und individueller Belastung

Wir setzen Ihren Anspruch auf Hinterbliebenengeld durch und sorgen dafür, dass Sie die höchstmögliche Entschädigung erhalten.

Zukunftsschäden nach Behandlungsfehlern

Ein Behandlungsfehler kann lebenslange Folgen haben. Dazu zählen gesundheitliche Einschränkungen, die eine dauerhafte Betreuung oder finanzielle Absicherung notwendig machen. Solche sogenannten Zukunftsschäden sind vollständig ersatzfähig.

  • Langfristige Pflege- und Betreuungskosten
  • Dauerhafte medizinische Behandlungen oder Hilfsmittel
  • Zukunftsbedingter Verdienstausfall und Rentenverluste

Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Zukunftsschäden und setzen durch, dass Sie eine höchstmögliche finanzielle Absicherung für die Zukunft erhalten.