
Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann schwerwiegende Folgen haben – von körperlichen und seelischen Belastungen bis hin zu erheblichen finanziellen Einbußen. Betroffene haben Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht und Arzthaftung in München prüfen wir Ihre Ansprüche umfassend und setzen sie gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen konsequent durch – außergerichtlich und vor Gericht.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht, wenn Patienten durch Behandlungsfehler oder ärztliche Pflichtverletzungen erhebliche körperliche oder seelische Schäden erleiden. Das Schmerzensgeld hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Doppelfunktion:
„Das Schmerzensgeld dient dem Ausgleich für erlittene immaterielle Schäden sowie der Genugtuung für das dem Geschädigten zugefügte Leid.“
Wir ermitteln die Höhe des Schmerzensgeldes nach Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Schmerzen, Einschränkungen im Alltag und dauerhaften Folgen – mit dem Ziel, für Sie den höchstmöglichen Betrag durchzusetzen.
Ein Behandlungsfehler kann zur Arbeitsunfähigkeit führen. Der dadurch entstehende Verdienstausfall ist als Erwerbsschaden ersatzfähig.
Dazu zählen:
Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die tatsächlichen Einbußen und setzen Ihre Ansprüche durch.
Wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Ihren Haushalt nicht mehr führen können, entsteht ein Haushaltsführungsschaden – unabhängig davon, ob Sie tatsächlich eine Hilfe beschäftigen.
Erfasst werden z. B.:
Wir setzen Ihren Anspruch auf Haushaltsführungsschaden konsequent durch – außergerichtlich und vor Gericht.
Neben Schmerzensgeld, Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden können weitere Kosten ersetzt werden, darunter:
Wir prüfen Ihre individuellen Kostenpositionen und setzen durch, dass Sie den höchstmöglichen Ersatz erhalten.
Seit 2017 haben Angehörige nach § 844 Abs. 3 BGB Anspruch auf Hinterbliebenengeld, wenn ein naher Verwandter infolge eines Behandlungsfehlers verstirbt.
Wir setzen Ihren Anspruch auf Hinterbliebenengeld durch und sorgen dafür, dass Sie die höchstmögliche Entschädigung erhalten.
Ein Behandlungsfehler kann lebenslange Folgen haben. Dazu zählen gesundheitliche Einschränkungen, die eine dauerhafte Betreuung oder finanzielle Absicherung notwendig machen. Solche sogenannten Zukunftsschäden sind vollständig ersatzfähig.
Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Zukunftsschäden und setzen durch, dass Sie eine höchstmögliche finanzielle Absicherung für die Zukunft erhalten.