Als spezialisierte Kanzlei im Medizinrecht prüfen wir für Sie, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind. Wir fordern die Patientenakte an, lassen diese medizinisch und juristisch bewerten und setzen Ihre Ansprüche – notfalls auch vor Gericht – konsequent durch. Unser Ziel: Ihnen zu Ihrem Recht und einer angemessenen Entschädigung zu verhelfen.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine ärztliche Maßnahme nicht dem allgemein anerkannten fachärztlichen Standard entspricht. Dazu zählen Fehler bei Diagnose, Behandlung, Aufklärung oder Dokumentation. Für betroffene Patientinnen und Patienten können die Folgen gravierend sein – von verlängerten Heilungsprozessen bis hin zu dauerhaften Gesundheitsschäden.

Fehler während der Entbindung gehören zu den schwerwiegendsten Behandlungsfehlern. Werden kindliche Warnzeichen im CTG übersehen, ein Kaiserschnitt verspätet eingeleitet oder Komplikationen nicht rechtzeitig behandelt, können schwere Folgen wie Sauerstoffmangel und dauerhafte Behinderungen entstehen. Wir prüfen für Sie, ob ein Fehler in der Geburtshilfe vorliegt, und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch. Als erfahrene Anwälte für Geburtsschäden begleiten wir betroffene Eltern kompetent und einfühlsam.
Wird ein Tumor zu spät erkannt, verschlechtern sich die Heilungschancen erheblich. Häufig liegt die Ursache in einer unterlassenen Befunderhebung, wenn notwendige Untersuchungen wie Laborwerte, Bildgebung oder Biopsien nicht veranlasst werden. Ebenso treten Diagnosefehler auf, wenn vorhandene Befunde falsch interpretiert oder Warnsignale nicht ernst genug genommen werden. Auch eine verspätete Überweisung an Fachärzte kann zur Diagnoseverzögerung beitragen. Wir vertreten Patienten, die durch eine verspätete Krebsdiagnose geschädigt wurden, und setzen ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz konsequent durch.
Komplikationen sind nicht immer vermeidbar – Operationsfehler jedoch schon. Typische Fehler sind eine falsche Operationsmethode, unsachgemäße Eingriffe oder eine mangelhafte postoperative Überwachung. Die Folgen reichen von Infektionen bis hin zu bleibenden Organ- oder Nervenschäden. Wir prüfen für Sie, ob ein OP-Fehler vorliegt, und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch.
Eine Sepsis (Blutvergiftung) ist lebensbedrohlich. Werden Frühzeichen übersehen, Antibiotika zu spät gegeben oder wichtige Blutkulturen nicht erhoben, kann dies fatale Folgen haben. Auch eine zu spät veranlasste Klinikeinweisung stellt einen schweren Behandlungsfehler dar. Wir prüfen, ob eine unterlassene Befunderhebung oder ein Diagnosefehler vorliegen, und helfen Geschädigten, ihre Ansprüche aus Arzthaftung rechtlich durchzusetzen.
Ein Fehler während der Narkose kann schwerwiegende Folgen haben. Häufige Ursachen sind falsche Dosierungen, Intubationsfehler oder eine unzureichende Überwachung der Vitalfunktionen. Kommt es dadurch zu Hirnschäden oder anderen bleibenden Beeinträchtigungen, bestehen erhebliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Ein Medikationsfehler liegt vor, wenn ein falsches Medikament verschrieben, die Dosierung nicht eingehalten oder gefährliche Wechselwirkungen übersehen werden. Solche Fehler können zu schweren Gesundheitsschäden führen – von Vergiftungen bis zu lebensbedrohlichen Komplikationen. Wir prüfen für Sie, ob eine falsche Medikamentengabe als Behandlungsfehler einzustufen ist, und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz konsequent durch.
In der Orthopädie treten Behandlungsfehler besonders häufig bei Gelenkoperationen oder beim Einsatz von Prothesen auf. Besonders verbreitet sind Fehler bei Hüft-OPs und Knie-OPs, etwa durch falsche Implantation oder unsachgemäße Operationstechnik. Auch eine unzureichende Nachsorge oder fehlerhafte Kontrolluntersuchung kann zu dauerhaften Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder Prothesenlockerungen führen. Wir vertreten Patienten, die durch orthopädische Eingriffe, Prothesenfehler oder Gelenkoperationen geschädigt wurden, und setzen ihre Ansprüche konsequent durch.
Eine Querschnittslähmung verändert das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen dauerhaft. Sie kann durch verschiedene ärztliche Fehler entstehen – etwa bei Wirbelsäulenoperationen, durch unterlassene Diagnostik bei Bandscheibenvorfällen, bei fehlerhaften Anästhesieverfahren oder durch zu spät erkannte Infektionen im Bereich des Rückenmarks. Die Folgen sind gravierend: dauerhafte Lähmungserscheinungen, Verlust der Mobilität und ein erheblicher Pflege- und Betreuungsbedarf. Betroffene haben regelmäßig Anspruch auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflege- und Zukunftskosten.
Fehler in der Augenchirurgie können schwerwiegende Folgen haben. Häufig treten sie bei Katarakt-Operationen (Grauer Star), Fehlern in der Glaukom-Behandlung oder unsachgemäßen Laserbehandlungen auf. Auch eine unzureichende Aufklärung vor Augenoperationen kann einen Augenarztfehler darstellen. Die Folgen reichen von vorübergehenden Sehstörungen bis hin zu dauerhaften Sehschäden oder Erblindung. Wir prüfen für Sie, ob ein Behandlungsfehler in der Augenheilkunde vorliegt, und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz entschlossen durch.
In der Herzmedizin können Diagnose- und Behandlungsfehler schwerwiegende Folgen haben. Häufig werden Herzinfarkt-Symptome übersehen, Untersuchungen falsch interpretiert oder Katheterbehandlungen fehlerhaft durchgeführt. Solche Versäumnisse führen nicht selten zu bleibenden Gesundheitsschäden oder sogar zum Tod. Wir prüfen für Sie, ob ein Behandlungsfehler in der Kardiologie vorliegt, und setzen Ihre Ansprüche engagiert und kompetent durch.
Radiologische Verfahren wie Röntgen, CT oder MRT sind zentrale Diagnoseinstrumente. Werden Befunde falsch ausgewertet oder übersehen, kann dies fatale Folgen haben – etwa eine verspätete Krebsdiagnose oder das Übersehen von Knochenbrüchen. Wir vertreten Patienten, die durch Fehler in der Radiologie geschädigt wurden, und setzen deren Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch.