

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder ein anderes medizinisches Fachpersonal gegen den zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden fachlichen Standard verstößt. Das bedeutet: Die Behandlung wurde nicht so durchgeführt, wie es nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlich gewesen wäre.
Betroffene Patienten können Ansprüche auf Schmerzensgeld, materiellen Schadensersatz, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und bei Dauerschäden auch Renten- oder Zukunftsleistungen geltend machen.
Medlaw Brockhaus kann die Erfolgsaussichten prüfen, medizinische Gutachten einholen und Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegenüber Ärzten bzw. Kliniken durchsetzen. Dabei unterstützen wir Sie mit juristischer und fachärztlicher Expertise.
Ein Schadensersatzanspruch besteht, wenn ein Behandler schuldhaft gegen den medizinischen Standard verstößt und dieser Fehler kausal zu einem Gesundheitsschaden und sonstigen materiellen Schäden führt (§§ 630a ff., 823 BGB).
Schadensersatz dient dem Ausgleich materieller Schäden, also finanzieller Nachteile wie Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Pflegeaufwand.
Schmerzensgeld hingegen kompensiert immaterielle Schäden, also körperliche und seelische Leiden infolge einer Verletzung von Körper oder Gesundheit (§ 253 Abs. 2 BGB).
Die Höhe hängt von Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Schmerzen, Beeinträchtigungen im Alltag und möglichen Dauerfolgen ab. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und setzen den höchstmöglichen Betrag durch.
Das Verfahren umfasst mehrere Schritte: kostenlose Ersteinschätzung, Anforderung der Patientenakte, fachärztliche Bewertung, juristische Prüfung, außergerichtliche Durchsetzung und – falls nötig – Klage vor Gericht.
Nein. Zunächst versuchen wir eine außergerichtliche Einigung mit Ärzten, Kliniken oder Versicherungen zu erzielen. Erst wenn dies scheitert, leiten wir ein Gerichtsverfahren ein.
Die Dauer eines Verfahrens hängt stark vom Einzelfall ab. Eine außergerichtliche Einigung kann oft innerhalb weniger Monate erreicht werden, während ein gerichtliches Verfahren meist ein bis zwei Jahre dauert.
Faktoren wie die Komplexität des medizinischen Sachverhalts, die Verfügbarkeit von Gutachtern und die Kooperationsbereitschaft der Gegenseite beeinflussen die Dauer erheblich.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert des Falls. Wir führen mit Ihnen ein individuelles Gespräch in dem wir Sie über alle Kosten aufklären.
In der Regel übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die anwaltliche Vertretung. Wir prüfen Ihre Police und holen die Deckungszusage kostenlos für Sie ein. Bevor diese Zusage vorliegt, werden wir nicht anwaltlich tätig, damit für Sie kein finanzielles Risiko oder versteckte Kosten entstehen.
Ja. Sie erhalten von uns eine unverbindliche Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten und möglichen Ansprüchen – auf Wunsch vor Ort, online oder telefonisch.
Die rechtliche Bewertung eines Behandlungsfehlers ist unserer Einschätzung nach ohne medizinisches Fachwissen nicht möglich. Deshalb arbeiten wir mit unabhängigen Fachärzten zusammen, um Ihre Ansprüche medizinisch fundiert zu untermauern.
Wir vertreten Patienten bundesweit – persönlich vor Ort oder digital per Videokonferenz und Telefon.
Unsere Besonderheit ist die enge Zusammenarbeit zwischen Anwälten und Fachärzten. Diese Kombination aus juristischer Strategie und medizinischer Expertise verschafft unseren Mandanten einen entscheidenden Vorteil.